Die Vertretung der
Schüler*innen
Schulsprecherin:
Lina Zoe GALLEI, 4DK 22/23
1. Stellvertreter:
Marko AVRAMOVIC-FILCA, 2AS 22/23
2. Stellvertreter:
John HILOTIN, 3CK 22/23
Schulsprecherin:
Lina Zoe GALLEI, 4DK 22/23
1. Stellvertreter:
Marko AVRAMOVIC-FILCA, 2AS 22/23
2. Stellvertreter:
John HILOTIN, 3CK 22/23
Obfrau
Michaela HAJEK-REZAEI
Stellvertretender Obmann
Norbert ZEITLINGER
Schriftführer
Tobias HERRMANN
Stellvertretende Schriftführerin
Eva KRENN
Kassierin
Andrea HUBER
Stellvertretende Kassierin
Nadja FAYADH
Rechnungsprüfer
Andreas GOLD
Stellvertretende Rechnungsprüferin
Bettina PINTER
Christine KAVALLAR
Lilian GERSCHNER
Andrea KUGLER
Kirsten SCHMIDT-ROCHHART (Ersatzmitglied)
Ulrike PASQUALI (Ersatzmitglied)
Der SGA ist beschlussfähig, wenn zumindest die Hälfte seiner Mitglieder und aus jedem Gremium (Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern) eine Vertreterin bzw. ein Vertreter anwesend ist. Ist die Beschlussfähigkeit gegeben, so kann mit der Sitzung begonnen werden. Im SGA gibt es verschiedene Formen des Zustandekommens von Beschlüssen.
In den folgenden Angelegenheiten ist für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig:
In den folgenden Fällen ist jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit in jedem Gremium (Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern) notwendig, um zu einem Beschluss zu kommen:
Um in den eben aufgezählten Fällen die Zweidrittel-Mehrheit zu erreichen, ist selbstverständlich die Anwesenheit von 2/3 der Vertretungen von Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern vonnöten, ansonsten kann es in diesen Punkten zu keinen Beschlussfassungen kommen.
Ergibt sich bei einer Abstimmung, bei der dem SGA Entscheidungskompetenz zukommt, Stimmgleichheit, entscheidet die Schulleiterin. Ergibt sich jedoch bei einer Abstimmung, bei der dem SGA nur Beratungskompetenz zukommt, Stimmgleichheit, gilt der Antrag als abgelehnt.