Die Vertretung der
Schülerinnen und Schüler
Schulsprecher:
Marcel BUCHACHER, 4CK
1. Stellvertreterin:
Ann PALLIPPAT, 3AS
2. Stellvertreterin:
Jasmin SEMBERA, 4CK
Ersatzmitglied im SGA:
Klara ANVARI, 3AS
Schulsprecher:
Marcel BUCHACHER, 4CK
1. Stellvertreterin:
Ann PALLIPPAT, 3AS
2. Stellvertreterin:
Jasmin SEMBERA, 4CK
Ersatzmitglied im SGA:
Klara ANVARI, 3AS
Obmann
Oliver KUPFERSCHMIIDT
Stellvertretender Obmann
Ivan KACA-VIZVAVY
Schriftführerin
Claudia BERMANN
Stellvertretende Schriftführerin
Violetta SEIDEL
Kassierin
Andrea HUBER
Stellvertretende Kassierin
Nadja FAYADH
Mag. Astrid PETERS (Ersatzmitglied)
Der SGA ist beschlussfähig, wenn zumindest die Hälfte seiner Mitglieder und aus jedem Gremium (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern) eine Vertreterin bzw. ein Vertreter anwesend ist. Ist die Beschlussfähigkeit gegeben, so kann mit der Sitzung begonnen werden. Im SGA gibt es verschiedene Formen des Zustandekommens von Beschlüssen.
In den folgenden Angelegenheiten ist für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig:
In den folgenden Fällen ist jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit in jedem Gremium (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern) notwendig, um zu einem Beschluss zu kommen:
Um in den eben aufgezählten Fällen die Zweidrittel-Mehrheit zu erreichen, ist selbstverständlich die Anwesenheit von 2/3 der Vertretungen von Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern vonnöten, ansonsten kann es in diesen Punkten zu keinen Beschlussfassungen kommen.
Ergibt sich bei einer Abstimmung, bei der dem SGA Entscheidungskompetenz zukommt, Stimmgleichheit, entscheidet die Schulleiterin. Ergibt sich jedoch bei einer Abstimmung, bei der dem SGA nur Beratungskompetenz zukommt, Stimmgleichheit, gilt der Antrag als abgelehnt.