Die Vertretung der
Schüler*innen
Schulsprecherin:
Lina Zoe GALLEI 3DK 21/22
1. Stellvertreterin:
Emma DE SOUZA 2AS 21/22
2. Stellvertreter:
Jakub KOZLINSKI 4CK 21/22
1. Ersatzmitglied im SGA
Sarah SALIHOVIC 1DK 21/22
Schulsprecherin:
Lina Zoe GALLEI 3DK 21/22
1. Stellvertreterin:
Emma DE SOUZA 2AS 21/22
2. Stellvertreter:
Jakub KOZLINSKI 4CK 21/22
1. Ersatzmitglied im SGA
Sarah SALIHOVIC 1DK 21/22
Obfrau
Michaela HAJEK-REZAEI 21/22
Stellvertretende Obfrau
Claudia RAMSEBNER 21/22
Schriftführerin
Monika BRAUNDORFER 21/22
Stellvertretende Schriftführerin
Eva KRENN 21/22
Kassierin
Andrea HUBER 21/22
Stellvertretende Kassierin
Nadja FAYADH 21/22
Rechnungsprüfer
Andreas GOLD 21/22
Stellvertretende Rechnungsprüferin
Bettina PINTER 21/22
Christine KAVALLAR
Lilian GERSCHNER
Andrea KUGLER
Kirsten SCHMIDT-ROCHHART (Ersatzmitglied)
Ulrike PASQUALI (Ersatzmitglied)
Der SGA ist beschlussfähig, wenn zumindest die Hälfte seiner Mitglieder und aus jedem Gremium (Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern) eine Vertreterin bzw. ein Vertreter anwesend ist. Ist die Beschlussfähigkeit gegeben, so kann mit der Sitzung begonnen werden. Im SGA gibt es verschiedene Formen des Zustandekommens von Beschlüssen.
In den folgenden Angelegenheiten ist für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig:
In den folgenden Fällen ist jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit in jedem Gremium (Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern) notwendig, um zu einem Beschluss zu kommen:
Um in den eben aufgezählten Fällen die Zweidrittel-Mehrheit zu erreichen, ist selbstverständlich die Anwesenheit von 2/3 der Vertretungen von Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern vonnöten, ansonsten kann es in diesen Punkten zu keinen Beschlussfassungen kommen.
Ergibt sich bei einer Abstimmung, bei der dem SGA Entscheidungskompetenz zukommt, Stimmgleichheit, entscheidet die Schulleiterin. Ergibt sich jedoch bei einer Abstimmung, bei der dem SGA nur Beratungskompetenz zukommt, Stimmgleichheit, gilt der Antrag als abgelehnt.