Schulgemeinschafts­ausschuss

Der SGA an der VBS HAK/HAS Floridsdorf

Die Vertretung der
Schüler*innen

Schulsprecherin:
Lina Zoe GALLEI, 4DK 22/23

1. Stellvertreter:
Marko AVRAMOVIC-FILCA, 2AS 22/23

2. Stellvertreter:
John HILOTIN, 3CK 22/23

Die Vertretung der
Eltern

Obfrau
Michaela HAJEK-REZAEI

Stellvertretender Obmann
Norbert ZEITLINGER

Schriftführer
Tobias HERRMANN

Stellvertretende Schriftführerin
Eva KRENN

Kassierin
Andrea HUBER

Stellvertretende Kassierin
Nadja FAYADH

Rechnungsprüfer
Andreas GOLD

Stellvertretende Rechnungsprüferin
Bettina PINTER

Zum Elternverein (Link)

Die Vertretung der
Lehrer*innen

Christine KAVALLAR

Lilian GERSCHNER

Andrea KUGLER

Kirsten SCHMIDT-ROCHHART (Ersatzmitglied)

Ulrike PASQUALI (Ersatzmitglied)

Allgemeines zum Schulgemeinschaftsausschuss

(§ 64 Abs. 1 -19 SchUG)

Der SGA ist beschlussfähig, wenn zumindest die Hälfte seiner Mitglieder und aus jedem Gremium (Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern) eine Vertreterin bzw. ein Vertreter anwesend ist. Ist die Beschlussfähigkeit gegeben, so kann mit der Sitzung begonnen werden. Im SGA gibt es verschiedene Formen des Zustandekommens von Beschlüssen.

In den folgenden Angelegenheiten ist für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig:

  • Mehrtägige Schulveranstaltungen (z. B. Schikurs, Wienwoche)
  • Die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  • Die Durchführung (auch Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
  • Die Hausordnung
  • Die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • Die Bewilligung zur Organisation der Teilnahme von Schüler*innen an nicht schulbezogenen Veranstaltungen
  • Die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
  • Die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
  • Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
  • Wichtige Fragen des Unterrichts
  • Wichtige Fragen der Erziehung
  • Fragen der Planung sonstiger (nicht-mehrtägiger) Schulveranstaltungen
  • Die Wahl von Unterrichtsmitteln
  • Die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln
  • Baumaßnahmen im (gesamten) Bereich der Schule

In den folgenden Fällen ist jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit in jedem Gremium (Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern) notwendig, um zu einem Beschluss zu kommen:

  • Die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  • Die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
  • Die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien bei der Aufnahme von neuen Schüler*innen

Um in den eben aufgezählten Fällen die Zweidrittel-Mehrheit zu erreichen, ist selbstverständlich die Anwesenheit von 2/3 der Vertretungen von Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern vonnöten, ansonsten kann es in diesen Punkten zu keinen Beschlussfassungen kommen.

Ergibt sich bei einer Abstimmung, bei der dem SGA Entscheidungskompetenz zukommt, Stimmgleichheit, entscheidet die Schulleiterin. Ergibt sich jedoch bei einer Abstimmung, bei der dem SGA nur Beratungskompetenz zukommt, Stimmgleichheit, gilt der Antrag als abgelehnt.