Die Vertretung der
Schüler*innen
Schulsprecher:
Talha NAHAR, 5BK (Schulsprecher)
1. Stellvertreterin:
Moriah-Joyce DE VERA, (5CK)
2. Stellvertreterin:
Philipp NIKODEMUS, (4AK)
Schulsprecher:
Talha NAHAR, 5BK (Schulsprecher)
1. Stellvertreterin:
Moriah-Joyce DE VERA, (5CK)
2. Stellvertreterin:
Philipp NIKODEMUS, (4AK)
Obmann
Harald EMBERGER
Stellvertretender Obmann
Lütfi HALAMKA
Schriftführerin
Meryem UCAR
Stellvertretende Schriftführerin
Niloofar NASRI
Kassierin
Andrea OEDENDORFER
Stellvertretende Kassierin
Sonja PETROVIC
Rechnungsprüferin
Karolina NIKOLIC
Stellvertretende Rechnungsprüferin
Sandeep KAUR
Lilian GERSCHNER
Christine KAVALLAR
Andrea KUGLER
Der SGA ist beschlussfähig, wenn zumindest die Hälfte seiner Mitglieder und aus jedem Gremium (Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern) eine Vertreterin bzw. ein Vertreter anwesend ist. Ist die Beschlussfähigkeit gegeben, so kann mit der Sitzung begonnen werden. Im SGA gibt es verschiedene Formen des Zustandekommens von Beschlüssen.
In den folgenden Angelegenheiten ist für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig:
In den folgenden Fällen ist jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit in jedem Gremium (Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern) notwendig, um zu einem Beschluss zu kommen:
Um in den eben aufgezählten Fällen die Zweidrittel-Mehrheit zu erreichen, ist selbstverständlich die Anwesenheit von 2/3 der Vertretungen von Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern vonnöten, ansonsten kann es in diesen Punkten zu keinen Beschlussfassungen kommen.
Ergibt sich bei einer Abstimmung, bei der dem SGA Entscheidungskompetenz zukommt, Stimmgleichheit, entscheidet die Schulleiterin. Ergibt sich jedoch bei einer Abstimmung, bei der dem SGA nur Beratungskompetenz zukommt, Stimmgleichheit, gilt der Antrag als abgelehnt.