Die Vertretung der
Schüler*innen
Schulsprecher:
Marko AVRAMOVIC-FILCA, 3AS 23/24
1. Stellvertreterin:
Maxima BAUER, 2AK 23/24
2. Stellvertreterin:
Moriah-Joyce DE VERA, 3CK 23/24
Schulsprecher:
Marko AVRAMOVIC-FILCA, 3AS 23/24
1. Stellvertreterin:
Maxima BAUER, 2AK 23/24
2. Stellvertreterin:
Moriah-Joyce DE VERA, 3CK 23/24
Obmann
Tobias HERRMANN
Stellvertretender Obmann
Norbert ZEITLINGER
Schriftführerin
Michaela HAJEK-REZAEI
Stellvertretende Schriftführerin
Monika BRAUNSDORFER
Kassierin
Andrea HUBER
Stellvertretende Kassierin
Gabriella ZAWORKA
Rechnungsprüferin
Dragana FILIPOVIC
Stellvertretende Rechnungsprüferin
Doris FRADINGER
Christine KAVALLAR
Lilian GERSCHNER
Andrea KUGLER
Kirsten SCHMIDT-ROCHHART (Ersatzmitglied)
Ulrike PASQUALI (Ersatzmitglied)
Der SGA ist beschlussfähig, wenn zumindest die Hälfte seiner Mitglieder und aus jedem Gremium (Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern) eine Vertreterin bzw. ein Vertreter anwesend ist. Ist die Beschlussfähigkeit gegeben, so kann mit der Sitzung begonnen werden. Im SGA gibt es verschiedene Formen des Zustandekommens von Beschlüssen.
In den folgenden Angelegenheiten ist für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig:
In den folgenden Fällen ist jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit in jedem Gremium (Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern) notwendig, um zu einem Beschluss zu kommen:
Um in den eben aufgezählten Fällen die Zweidrittel-Mehrheit zu erreichen, ist selbstverständlich die Anwesenheit von 2/3 der Vertretungen von Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern vonnöten, ansonsten kann es in diesen Punkten zu keinen Beschlussfassungen kommen.
Ergibt sich bei einer Abstimmung, bei der dem SGA Entscheidungskompetenz zukommt, Stimmgleichheit, entscheidet die Schulleiterin. Ergibt sich jedoch bei einer Abstimmung, bei der dem SGA nur Beratungskompetenz zukommt, Stimmgleichheit, gilt der Antrag als abgelehnt.