Allgemeine Informationen und weiterführende Links zum Pflichtpraktikum
Der Lehrplan der Handelsakademie/Handelsschule 2014 sieht für die Schüler:innen ein Praktikum im Ausmaß von 300 Arbeitsstunden in der HAK und 150 Arbeitsstunden in der HAS vor. Ohne Pflichtpraktikumsnachweis ist kein Antritt zu den abschließenden Prüfungen möglich.
Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation. In der Regel ist das Pflichtpraktikum in Form eines facheinschlägigen Arbeitsverhältnisses mit Entlohnung nach den kollektivvertraglichen Bestimmungen zu erbringen.
Das Praktikum wird in Unterrichtsgegenständen wie zB. Business Behaviour, Kundenorientierung und Verkauf, Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma und Persönlichkeitsbildung vor- und nachbereitet. Die Schule bietet Unterstützung bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen und begleitet bei dem Bewerbungsprozess. Aktuelle Informationen, Vordrucke und Praxisstellenangebote stehen über Teams zur Verfügung. Für die Suche, Durchführung und Nachweis des Praktikums sind die Schüler:innen selbst verantwortlich.
Bei Fragen zum Pflichtpraktikum empfehlen wir:
– die Wirtschaftskammer, die die Praktikant:innen und Unternehmen mit wertvollen Tipps rund um das Thema Pflichtpraktikum unterstützt.
– die Arbeiterkammer, die ausführliche Informationen und Materialien zum Pflichtpraktikum zur Verfügung stellt.



